Impressum & AGB

Angaben nach § 5 TMG

Huber Kassensysteme & Service

Inhaber: Alexander Huber

Mühlgasse 4/1

71272 Renningen

Deutschland

 

Mobil: 0151-65169211

Fax: 07159-920886

Email: ahuber@kassen-huber.de

 

Umsatzsteuerident. Nr.:  DE 299 864 533

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Alexander Huber  Kassensysteme & Service in Renningen Stand Mai 2015.

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Alexander Huber Kassensysteme & Service in Renningen Stand Mai 2015.

 

§ 1 Geltungsbereich

  1.  Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere AGB gelten nicht nur für den Vertrag, für den sie ausschließlich vereinbart wurden, sondern auch für Folgeverträge und unabhängig vom ersten Vertrag geschlossene Verträge, auch wenn diese nicht unter Verwendung unseres jeweiligen Bestellformulars (z. B. Service, Dienstleistungs- bzw. Installationsverträge) abgeschlossen wurden.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss

  1. Auf unserem Bestellformular erklärt der Käufer den bindenden Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages. Der Antrag gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Datum der Bestellung die Ablehnung erklärt haben. In diesem Fall bedarf es keiner Auftragsbestätigung.
  2. Nebenabsprachen und sonstige vom Auftrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
  3.  Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
  4.  Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns sämtliche Eigentumschutz-, Urheber- und sonstigen Rechte an derartigen Unterlagen vor.
  5.  Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten. In jedem Fall behalten wir uns vor, anstelle der bestellten Ware Nachfolgemodelle zu liefern, sofern auch diese die vereinbarten Spezifikationen erfüllen und nicht teurer als die bestellte Ware sind.

 

§ 3 Kündigung

Im Fall der Kündigung eines Werk- oder Werklieferungsvertrags (zum Beispiel bei Systeminstallationen) durch den Kunden aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, bleiben wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich der eventuell ersparten Aufwendung zu verringern. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Änderung des Auftragumfangs, so werden wir diesem Änderungswunsch nach Möglichkeit nachkommen. Die durch die Änderung verursachten Mehrkosten trägt der Kunde zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung.

 

§ 4 Zahlung

  1.  Unsere Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten ab Lager Renningen. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers und stets auf dessen Kosten.
  2.  Installation und Einweisung werden separat berechnet.
  3.  Die Rechnungen sind -sofern nicht Ziff. 5 eingreift- sofort netto zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind per Überweisung spesenfrei an den Sitz unserer Firma zu leisten. Maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.
  4.  Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber akzeptiert. Bei Scheckzahlung ist das Datum der vorbehaltlosen Einlösung des Schecks maßgeblich, d. h. frühestens 14 Tage nach Einreichung. Die Laufzeit von Wechseln darf maximal 90 Tage betragen. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.
  5.  Bei Zahlung nach Fälligkeit, d. h. ab dem 11. Tag nach Rechnungsdatum, sind wir berechtigt, vom Käufer Zinsen in der Höhe zu verlangen, in der uns die Kreissparkasse Renningen diese in Rechnung stellt, mindestens jedoch 8% Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Käufer bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Zinsschaden entstanden ist. Im Falle des Verzuges, der automatisch, ohne dass es einer Mahnung bedarf, mit Ablauf des 10. Tages eintritt, behalten wir uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.
  6.  Wir sind berechtigt, nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Stellung einer Bankbürgschaft zu liefern, wenn
    1. die Kreditversicherung für den Käufer kein Warenkreditlimit einräumt oder dieses sperrt
    2. eine der Banken des Käufers den Kredit kündigt oder keine Verfügungen mehr zulässt
    3. beim Käufer ein Scheck oder Wechselprotest vorkommt
    4. der Käufer zahlungsunfähig wird
    5. hinsichtlich des Vermögens des Käufers ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.
  7. Für den Fall, dass der Vertragsschluss und das Lieferdatum um mehr als 3 Monate auseinander liegen und sich unsere Beschaffungskosten nach Vertragsschluss und vor Bereitstellung der Ware erhöhen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis durch einseitige Erklärung um denselben Betrag zu erhöhen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern uns die Rücktrittserklärung innerhalb von einer Woche nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich zugeht.
  8.  Bei allen Verträgen, die eine laufende Vergütung (zum Beispiel Service oder Wartungsverträge) vorsehen, sind wir berechtigt, diese Vergütung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zu erhöhen, wenn und soweit dies aufgrund von Steigerungen der Lohn und Lohnnebenkosten der mit der Erbringung unserer Leistungen befassten Angestellten und/ oder der Beschaffungskosten der für die Erbringung unserer Leistungen notwendigen Materialien und Dienstleistungen erforderlich ist. Übersteigt die Erhöhung der Vergütung 10% der bis dahin geltenden Vergütung, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ungeachtet einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit seinerseits innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall verbleibt es bis zur Vertragsbeendigung bei der zuletzt geltenden Vergütung. 

§ 5 Lieferung

  1.  Die Lieferung erfolgt ab Lager Renningen.
  2.  Wir sind berechtigt, die Waren in Teillieferungen auszuliefern.
  3.  Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unversichert versandt.
  4.  Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Kosten des Käufers in Kartons durch einen Spediteur unserer Wahl. Sofern der Käufer eine andere Verpackung oder Versandart wünscht gehen die Kosten voll zu seinen Lasten.
  5.  Nach Ablauf der in der Bestellung genannten Lieferfrist tritt eine Nachlieferfrist von 18 Tagen in Lauf. Nach deren Ablauf gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt.
  6.  Der Rücktritt vom Vertrag nach vorstehender Ziff. 5 tritt nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist uns gegenüber schriftlich erklärt, dass er auf der Erfüllung des Vertrages besteht.
  7.  Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung kommt es ausschließlich auf den Tag der Übergabe der Ware durch uns an das mit dem Versand an den Käufer beauftragte Unternehmen an.
  8.  Fixgeschäfte werden von uns nicht getätigt.
  9.  Will der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, so ist Voraussetzung hierfür, dass er uns schriftlich eine 4-wöchige Frist mit Androhung setzt, dass er nach deren Ablauf die Erfüllung ablehne und dass uns diese Mitteilung innerhalb der in Ziff. 6 genannten Nachlieferungsfrist zugeht.
  10.  Die Gefahr bezüglich der an den Käufer versandten Waren geht mit deren Übergabe durch uns an das von uns beauftragte Versandunternehmen entsprechend der gesetzlichen Regelung des §447 BGB über. 

§ 6 Computer Software Erzeugnisse

Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von uns gelieferte Computer Software Erzeugnisse zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst umzuarbeiten, soweit dies nicht durch einen mit dem Inhaber der Rechte an der Software abgeschlossenen Zusatzvertrag ausdrücklich gestattet ist. Alle Sicherungskopien müssen die vom Inhaber der Rechte vorgesehene Schutzrechtshinweise enthalten.

 

§ 7 Sachmängelhaftung

  1.  Der Verkäufer gewährt für alle vertriebenen Hardware- und Softwareprodukte -hierunter fallen alle elektronischen Registrierkassen, Handy Terminals, PCs, Peripheriegeräte, das entsprechende Zubehör und alle entsprechenden Ersatzteile sowie die dazugehörige Software- eine Sachmängelhaftung von einem Jahr. Das Wahlrecht zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache obliegt dem Verkäufer. Keine Mängel liegen vor bei:
    • unsachgemäßer Bedienung. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, Ausfall des Produktes durch Überspannung, Blitzschlag, Einwirkung durch Feuer, Wasser oder Rauch
    • betriebsüblichen Verschleiß oder Verbrauch von Teilen
    • wenn der Mangel bereits beim Kauf dem Käufer bekannt war.
  2.  Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Sofern sich ein Mangel zeigt, muss uns die schriftliche Mitteilung hierüber unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Eingang der Ware beim Käufer, bei versteckten Mängeln 3 Tage nach deren Entdeckung zugehen.
  3.  Zur Annahme von Warenrücksendungen zur Überprüfung von Mängeln sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer die Rücksendung zuvor schriftlich angekündigt hat. Mit der Annahme von Warenrücksendungen ist eine Anerkennung der Mängelrügen des Käufers in keinem Fall verbunden.
  4.  Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb von 3 Wochen nach Rückempfang der Ware berechtigt.
  5.  Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über die in Ziff. 3 genannte Frist hinaus aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung ohne unser Verschulden fehl, so ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des entsprechenden Teils des Vertrages die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  6.  Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Verschulden bei Vertragsschluss und positiver Vertragsverletzung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Dies gilt auch, soweit vom Käufer direkte Ansprüche gegenüber unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Der Anspruch ist der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht bei entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Käufers. Dies gilt auch bei direkten Ansprüchen gegenüber unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
  7.  Kleine, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Ware in Qualität, Farbe, Maßen, Gewichten, der Ausstattung oder des Designs berechtigen in keinem Fall zur Mängelrüge.
  8.  Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Verletzung von im Inland geltenden Patenten oder Schutzrechten durch die von uns gelieferte Ware geltend macht, unterstützen wir den Kunden nach besten Kräften bei der Abwehr derartiger Ansprüche, wenn und soweit wir nach dem Vertrag und nach diesen Bedingungen verpflichtet sind. Unsere Haftung hinsichtlich einer eventuellen Verletzung von im Ausland geltenden Patenten oder sonstigen Schutzrechten ist ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall etwas abweichendes vereinbart wurde.

§ 8 Unterbrechung der Lieferung, Rücktritt

  1.  Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn wir nicht dem Käufer unverzüglich Kenntnis vom Grund der Behinderungen verschaffen, sobald zu übersehen ist, dass die vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden können.
  2. Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf schriftliche Anfrage hin nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt, dass rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde, so kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.
  3.  Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten dies jedoch mindestens 2 Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich durch Einschreiben ankündigen.
  4.  Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, die Unterbrechung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. §6 Ziff. 5 gilt entsprechend.
  5.  Wird aus von uns zu vertretenden Gründen die übernommene Leistung vor Gefahrübergang unmöglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen, es sei denn, die Unmöglichkeit ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. § 6 Ziff. 5 gilt entsprechend.
  6.  Kommt der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug und bezahlt auch trotz einer Nachfristsetzung und Ablehnungsanordnung nicht, sind wir berechtigt, die noch nicht ausgelieferte Ware anderweitig zu verkaufen und Schadensersatzanspruch mindestens in Höhe von 50 % des Verkaufspreises (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen. Es bleibt dem Käufer vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein geringer oder kein Schaden entstanden ist. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer die Annahme von Warenlieferungen unberechtigterweise verweigert.
  7.  Lehnt der Käufer die Vertragserfüllung ab oder erklärt er unberechtigterweise seinen Rücktritt vom Vertrag oder wird der Vertrag aufgrund eines anderen, im Bereich des Käufers liegenden Grund nicht durchgeführt, sind wir berechtigt, Schadensersatz mindestens in Höhe von 50 % des noch offenen Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen. Es bleibt dem Käufer vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
  8.  Wir behalten uns vor, im Falle der Ziff. 6 und 7 einen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 9 Zahlungsverzug

  1.  Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Wird nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, so verändern sich die Lieferfristen für alle anderen laufenden Aufträge, ohne dass es unserer Mitteilung bedarf, um die Zeit vom 11. Tag ab Rechnungsdatum zur vollständigen Bezahlung. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels Vorauskasse oder Stellung einer Bankbürgschaft vor Lieferung der Ware verlangen.
  2.  lm Falle des Zahlungsverzugs hat der Käufer die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren zu tragen. Dies gilt insbesondere auch bei unberechtigter Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge und bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers.
  3.  Im Falle des Zahlungsverzugs entfallen Zahlungsziele für bereits ausgelieferte Waren. Die diesbezüglichen Rechnungen werden unter Fortfall der Skontoberechtigung sofort zur Zahlung fällig.
  4.  Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir bei Werk oder Werklieferverträgen nicht verpflichtet, das Werk fertig zu stellen bzw. zu liefern. Bei Dienstverträgen (Wartung und Service) sind wir nicht verpflichtet, Dienstleistungen zu erbringen.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1.  Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  2.  Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann handelt. Ist dies nicht der Fall, so kann der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1.  Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur Bezahlung aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Soweit wir mit dem Käufer die Zahlung des Kaufpreises aufgrund eines Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Käufer und erlischt nicht durch die Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren freihändigen Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
  2.  Bei Pfändungen der Waren oder sonstigen Eingriffen an ihnen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können. Der Käufer ist nur berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Jede Pfändung oder Sicherungsübereignung unserer Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
  3.  Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns im Inland einschließlich der Mehrwertsteuer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Wir nehmen die Abtretungen an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des lnsolvenzverfahrens stellt oder die Zahlungen einstellt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

§ 12 Unterauftragnehmer

Wir sind berechtigt, für alle Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

 

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1.  Gerichtsstand für beide Teile und für alle gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Leonberg, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder seinen Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohn- oder Geschäftssitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Renningen, wenn der Käufer Kaufmann ist.

§ 14 Rechtswahl

Auf sämtliche Geschäfte, einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der in Deutschland geltenden Handelsbräuchen und technischen Gepflogenheiten, Anwendung.

 

§ 15 Wartungsvertrag

  1. Der Wartungsvertrag wird für die im Vertrag genannte Dauer geschlossen.                                           Er verlängert sich stillschweigend um jeweils die gleiche Dauer,                                                              wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Periode gekündigt wird.
  2. Die stillschweigende Verlängerung des Wartungsvertrages kann nur bis zu einer Höchstdauer von fünfzehn Jahren erfolgen.
  3. Eine Vertragskündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist entsprechend ihrem Sinngehalt durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen.