Stand Donnerstag, 28. Mai 2020
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern.
Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.
Stand Mittwoch, 3. Juni 2020
Zur allgemeinen wirtschaftlichen Belebung haben wir uns überlegt, dass wir den Mehrwertsteuersatz für sechs Monate, das heißt, vom 1. Juli bis zum 31. Dezember, von 19 auf 16 Prozent und für den gleichen Zeitraum den niedrigen Mehrwertsteuersatz von 7 auf 5 Prozent senken werden.
Das bedeutet, dass der Konsum angeregt wird. Das ist sozial sehr gerecht ausgestaltet, weil die Mehrwertsteuer von allen bezahlt wird.
Wir erhoffen uns damit eine breite Wirkung für die Belebung der Wirtschaft insgesamt.
Stand September 2022
Das dritte Entlastungspaket beinhaltet auch eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung bis 31.Dezember 2023:
"Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert.
Hiermit soll die Gastronomiebranche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden."
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung