Kassennachschau ab 2018

Unangekündigte Kassennachschau ab 2018!
So sind Sie richtig vorbereitet:

Zentrales Merkmal der Kassennachschau ist, dass ein Prüfer völlig unangekündigt in Ihrem Unternehmen für eine Prüfung vorstellig werden kann.
Geprüft werden sowohl Unternehmen mit einem elektronischen Kassensystem als auch Unternehmen mit einer offenen Ladenkasse.
In diesem Zusammenhang gewinnt auch die ordnungsgemäße Führung eines Kassenbuchs eine neue Brisanz.

Was wird geprüft?
Gegenstand der Prüfung sind grundsätzlich alle Aufzeichnungen, Bücher sowie die Kasse selbst. Der Prüfer wird auch untersuchen, ob die Kasse ordnungsgemäß funktioniert. Bei einem elektronischen Kassensystem mit Aufzeichnungen in digitaler Form darf der Prüfer diese einsehen, eine Übermittlung in digitaler Form anfordern oder die Daten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger verlangen.
Ebenfalls vorzulegen sind die Organisationsunterlagen zum Kassensystem (Bedienungs- und Programmieranleitungen).

Was kann passieren?
Fallen dem Prüfer bei der Kassennachschau Unregelmäßigkeiten auf, kann er sofort, also ohne gesonderte Prüfungsanordnung und ohne Fristsetzung, zu einer regulären Betriebsprüfung übergehen.
Auf den Übergang zur regulären Betriebsprüfung muss vom Prüfer allerdings schriftlich hingewiesen werden.

Wie sollte man sich verhalten?

 

  • Lassen Sie sich den Ausweis des Prüfers und eine schriftliche Ermächtigung zeigen.
  • Wohnräume sind grundsätzlich tabu.
  • Nur ein entsprechend instruierter Ansprechpartner sollte dem Prüfer Auskünfte geben.
  • Die Kassennachschau ist keine Durchsuchung und Sie sind kein Verdächtiger - freundlich bleiben und nicht einschüchtern lassen.
  • Die Kassennachschau hat grundsätzlich nur die Kasse zum Gegenstand. Will der Prüfer Schränke oder Ähnliches öffnen, verweigern Sie dies.

Was ist nun zu tun?
Kassensysteme, die die Anforderungen der Einzelaufzeichnung vom 1.1.2017 noch nicht erfüllen, sollten aufgerüstet werden.
Hierbei ist zu empfehlen, keine Hilfslösung zu implementieren, sondern im Zweifelsfall ein Kassensystem neu anzuschaffen, das den aktuellen Anforderungen entspricht.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei,
die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.


Fazit:
Der Kampf um die Kassen geht weiter. Vieles (z.B. die neuen Anforderungen ab 2020 an die Kassenhardware) ist noch nicht final, doch eines lässt sich absehen:
Sie als Steuerpflichtiger zahlen für die vom Finanzamt verlangte Transparenz und Sicherheit. Wichtig ist nun, noch offene Flanken zu schließen, da der Wind an der Kasse klar rauer wird.
Gehen Sie deshalb kein überflüssiges Risiko ein und stellen Sie die Gesetzeskonformität Ihrer Kasse sicher!