Das Land Baden-Württemberg will Betriebe bei der Aufrüstung von Kassen entlasten.
Wie am 10. Juli bekannt wurde, wird den Unternehmen eine stillschweigende Fristverlängerung
zur Aufrüstung der Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
bis zum 31. März 2021 gewährt.
Aber: Die Betriebe müssen nachweisen, dass sie bis spätestens 30. September 2020 - also dem offiziellen Ende der Nichtbeanstandungsfrist - einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE beauftragt haben.